Aufenthalt und Wohnsitz in San Marino: Informationen für Ausländer
Um sich in San Marino niederzulassen, müssen ausländische Staatsbürger (die nicht die san-marinesische Staatsbürgerschaft besitzen) die notwendigen Dokumente erhalten, um ihren Aufenthalt auf dem Territorium zu legalisieren. San Marino stellt keine Einreisevisa aus, bietet aber zwei Hauptarten von Dokumenten für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen an: die Aufenthaltsgenehmigung und den Wohnsitz.
Aufenthaltsgenehmigung
Die Aufenthaltsgenehmigung ist eine vorübergehende Erlaubnis, die Aufenthalte von 3 Monaten bis maximal 12 Monaten regelt und auf Antrag verlängerbar ist. Das Ausländeramt der Gendarmerie verwaltet und stellt die Genehmigung aus.
Arten von Aufenthaltsgenehmigungen
- Standard: für Tourismus, Arbeit, Familienzusammenführung (Ehepartner und Kinder) oder Zusammenleben.
- Speziell: für spezifische Gründe, insbesondere Bildung, Sport, medizinische Versorgung, Betreuung, Rehabilitation, religiöse Gründe, humanitäre Bedürfnisse, internationales Freiwilligenarbeit oder Urlaubs-/Arbeitsprogramme.
Kontakte für Informationen:
- Außenministerium: info@esteri.sm
- Gendarmerie – Ausländeramt: stranieri.gendarmeria@pa.sm
Nicht-Domizilierte Steuerresidenz (RFND)
Die Nicht-Domizilierte Steuerresidenz ermöglicht temporäre Aufenthalte (mindestens 30 Tage, maximal 150 Tage pro Jahr) in hochwertigen Hoteleinrichtungen. Managementgesellschaften, die an der Bearbeitung von RFND-Anträgen interessiert sind, müssen eine Akkreditierung beim Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten beantragen.
Kontakte für Informationen:
- Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten: segreteria.affariesteri@gov.sm
- Außenministerium: info@esteri.sm

Wohnsitz
Der Wohnsitz ermöglicht einen dauerhaften Aufenthalt in San Marino. Die Haupttypen sind:
- Regulärer Wohnsitz: Für Familienzusammenführung, Geschäftstätigkeiten oder Führungspositionen in san-marinesischen Institutionen.
- Wahlwohnsitz: Für ausländische Staatsbürger, die ihren Wohnsitz in San Marino durch Immobilien- oder Finanzinvestitionen begründen. Beinhaltet Einschränkungen (z.B. Ausschluss vom öffentlichen Sektor und von Sozialleistungen). Wird nach 10 Jahren in einen regulären effektiven Wohnsitz umgewandelt.
- Atypischer Wohnsitz: Mit bevorzugtem Steuerregime für ausländische Staatsbürger, die nie in San Marino gewohnt haben und Einkommen im Ausland generieren. Wird ebenfalls nach 10 Jahren in einen regulären effektiven Wohnsitz umgewandelt.
- Atypischer Wohnsitz für Rentner: Reserviert für Bürger der EU, der Schweiz und anderer autorisierter Länder, mit im Ausland generierten Einkommen und gesetzlichen Anforderungen.
Kontakte für Informationen:
- Außenministerium: info@esteri.sm
Referenzgesetzgebung zur Staatsbürgerschaft:
- Gesetz vom 30. November 2000 Nr. 114 (Staatsbürgerschaftsgesetz)
- Gesetz vom 17. Juni 2004 Nr. 84 (Änderungen zum Staatsbürgerschaftsgesetz)
- Gesetz vom 2. August 2019 Nr. 121 (Ergänzungen zum Staatsbürgerschaftsgesetz)
- Gesetz vom 15. Juli 2021 Nr. 131 (Änderungen und Ergänzungen zum Staatsbürgerschaftsgesetz)
Laufende Anträge und Dokumentation: Die Antragsformulare für Wohnsitz und Aufenthaltsgenehmigung werden derzeit aktualisiert.
Dokumente für Genehmigungen und Wohnsitze
Die vollständige Liste der erforderlichen Dokumente (z.B. für Arbeit, Geschäft, Familienzusammenführung oder besondere Gründe) wird derzeit überarbeitet. Für Aktualisierungen konsultieren Sie bitte die offiziellen Referenzen oder kontaktieren Sie das Außenministerium.
Quelle: esteri.sm
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